22. Mai 2017 by Anwaltskanzlei Erfurt Kommentar verfassen Verhandlungstermin am 28. Juni 2017, 9.15 Uhr, in Sachen 2 StR 178/16 (zur Frage der Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe) Pressemitteilung 80/17 vom 22.05.2017 Read More: Verhandlungstermin am 28. Juni 2017, 9.15 Uhr, in Sachen 2 StR 178/16 (zur Frage der Zulässigkeit der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe) Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website
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