Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar.
In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungs-, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmal-schutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.
Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen.
Ihr Ansprechpartner im öffentlichen Baurecht ist Rechtsanwalt Peter Mangel.
Schwerpunkte unserer öffentlich baurechtlichen Beratung :
- Beratung zu Baugenehmigungen
- Beratung zum Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und des Nachbarn
- Beratung zum Straßenbaubeitrag