Rechtsanwalt Peter Mangel
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Baurecht (öffentlich)
Erbrecht
Grundstücksrecht
Umweltrecht
Verwaltungsrecht
Beruflicher Werdegang:
Peter Mangel ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat im dortigen Landgerichtsbezirk. Nach einer einjährigen Tätigkeit als freier Mitarbeiter in Kanzleien in Köln und Düsseldorf machte er 1991 den Schritt in die Selbständigkeit. Der Jurist ist seit 1997 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” zu führen. Herr Mangel spricht gut Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Peter Mangel betreut seine Mandanten bei Problemen aus den Bereichen Erbrecht, Grundstücksrecht und Verwaltungsrecht. Letztgenanntes beinhaltet insbesondere öffentliches Baurecht, Kommunalrecht, kommunales Abgabenrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes.
Peter Mangel ist ein Spezialist auf dem Gebiet Verwaltungsrecht. Seit 1997 ist er dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für Rechtsgebiete wie öffentliches Baurecht, Immissionsschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Rechtsanwalt Mangel berät und vertritt seine Mandanten vorrangig im Kommunalrecht, kommunalen Abgabenrecht und öffentlichen Baurecht.
Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungs-, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag et cetera. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an Rechtsanwalt Mangel.
Ein weiterer Schwerpunkt von Peter Mangel ist das Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Herr Mangel begleitet seine Mandanten aber auch bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch ein Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang jemand Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab. Sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Peter Mangel möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Peter Mangel liegt im Grundstücksrecht. Er betreut die Projekte vom Grundstückserwerb, dem ersten Konzept, bei der Entwicklung des Baurechts sowie der Finanzierung über die Ausschreibung, die Verträge für den Bau und die Vermietung bis hin zur Gewährleistung. Dazu gehören auch der Entwurf von Ausschreibungsunterlagen, die Überprüfung der Leistungsbeschreibung und Pläne in rechtlicher Hinsicht, die Erstellung von Planungsvertrag, Bauvertrag und sonstigen Verträgen, die Verhandlungen mit Behörden und sonstigen Institutionen, die baubegleitende Beratung in den aktuellen Rechtsfragen, die Entwicklung gewerblicher Mietverträge, die Beratung zu Finanzierungsformen sowie die Risikoanalyse bei Vertragsübernahmen und Projektentwicklungen.
Rechtsanwalt Mangel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Bundesvereinigung Öffentliches Recht e.V. und der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V