Privates Baurecht
Im privaten Baurecht geht es um die gleichberechtigten Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zueinander, also um das Verhältnis zwischen Auftraggeber / Bauherr und Auftragnehmer oder zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer, insbesondere also um das Bauvertragsrecht. Das zivile/private Baurecht ist in den §§ 631 ff. BGB und vor allem in den ergänzenden Bedingungen, insbesondere der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im privaten Baurecht
- die Beratung und Vertragsgestaltung zu Bauvertrag, Generalvertrag und Nachunternehmervertrag
- Form und Inhalt des Bauvertrages (Bau Soll, Vergütung, Haftung, Sicherheiten u.a.)
- Durchführung des Bauvertrages (Behinderungsanzeige, Abnahme und so weiter)
- Beendigung des Bauvertrages (freie Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund, Rechtsfolgen, insbesondere Vergütung)Vergütung des Auftragnehmers (insbesondere Preisvereinbarungen, Nachtragsforderungen)
- Gewährleistungsfragen, etwa Durchsetzung der Mängelrechte (Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Schadensersatz) und Verjährung
- Sicherheiten am Bau (Bürgschaft u.a.)