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Baurecht privat

Privates Baurecht

Im privaten Baurecht geht es um die gleichberechtigten Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zueinander, also um das Verhältnis zwischen Auftraggeber / Bauherr und Auftragnehmer oder zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer, insbesondere also um das Bauvertragsrecht. Das zivile/private Baurecht ist in den §§ 631 ff. BGB und vor allem in den ergänzenden Bedingungen, insbesondere der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im privaten Baurecht

  • die Beratung und Vertragsgestaltung zu Bauvertrag, Generalvertrag und Nachunternehmervertrag
  • Form und Inhalt des Bauvertrages (Bau Soll, Vergütung, Haftung, Sicherheiten u.a.)
  • Durchführung des Bauvertrages (Behinderungsanzeige, Abnahme und so weiter)
  • Beendigung des Bauvertrages (freie Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund, Rechtsfolgen, insbesondere Vergütung)Vergütung des Auftragnehmers (insbesondere Preisvereinbarungen, Nachtragsforderungen)
  • Gewährleistungsfragen, etwa Durchsetzung der Mängelrechte (Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Schadensersatz) und Verjährung
  • Sicherheiten am Bau (Bürgschaft u.a.)

Rechtsanwaltskanzlei Peter Mangel • Elisabethstrasse 8 99096 Erfurt • TEL 0361 22841-0 • kanzlei@mangel-und-kollegen.de

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