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Beamtenrecht & Disziplinarecht

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Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Rechtsanwalt Peter Mangel begleitet seine Mandanten aber auch bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.

Rechtsanwaltskanzlei Peter Mangel • Elisabethstrasse 8 99096 Erfurt • TEL 0361 22841-0 • kanzlei@mangel-und-kollegen.de

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