Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für Rechtsgebiete wie öffentliches Baurecht, Immissionsschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Wir beraten Sie insbesondere im Kommunalrecht kommunalen Abgaberecht und im öffentlichen Baurecht.