13. September 2018 by Anwaltskanzlei Erfurt Kommentar verfassen Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann Pressemitteilung 151/18 vom 13.09.2018 Read More: Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch zu ‚Notlösungen‘ führen kann Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
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