6. Oktober 2016 by Anwaltskanzlei Erfurt Kommentar verfassen Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar („Fall Kunduz“) Pressemitteilung 176/16 vom 06.10.2016 Read More: Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar (‚Fall Kunduz‘) Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website
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