7. Februar 2018 by Anwaltskanzlei Erfurt Kommentar verfassen Bundesgerichtshof zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs (hier: angebliche Verbrauchssteigerung um 1000 %) Pressemitteilung 26/18 vom 07.02.2018 Read More: Bundesgerichtshof zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs (hier: angebliche Verbrauchssteigerung um 1000 %) Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website
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