14. Dezember 2016 by Anwaltskanzlei Erfurt Kommentar verfassen Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfs-kündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters Pressemitteilung 225/16 vom 14.12.2016 Read More: Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfs-kündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website
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