18. August 2017 by Anwaltskanzlei Erfurt Kommentar verfassen Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln Pressemitteilung 130/17 vom 18.08.2017 Read More: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
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