Ihre Anwaltskanzlei in Erfurt & Thüringen

  • RECHT
    • Arbeitsrecht
    • Architektenrecht
    • Baurecht privat
    • Baurecht öffentlich
    • Beamtenrecht & Disziplinarecht
    • Rechte
    • Familienrecht
    • Grundstücksrecht
    • Miet und Pachtrecht
    • Strafrecht
    • Verkehrsrecht & Bußgeldsachen
    • Verwaltungsrecht
  • DIE KANZLEI
    • Anwalt Claus-Peter Maier
    • Anwalt Peter Mangel
  • Blog
  • KONTAKT / ANFAHRT
  • ANTRÄGE FÜR SIE
    • Fachnews

Architektenrecht

Architektenrecht

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Architektenrecht sind:

 

 

 

 

Honorarstreitigkeiten:
Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung.

Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss:
Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht.

Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch:
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.

Rechtsanwaltskanzlei Peter Mangel • Elisabethstrasse 8 99096 Erfurt • TEL 0361 22841-0 • kanzlei@mangel-und-kollegen.de

  • Impressum & Datenschutz