Steuerrecht
Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen. Dieses soll im Grundsatz der gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommen. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, so dass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es zu Unstimmigkeiten wegen Ihres Steuerbescheides kommt!
Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zum Zeitpunkt der Festsetzung nicht gezahlt werden kann. Wir stellen für Sie Anträge auf Stundung, Zahlungsaufschub oder Erlass der Steuerschuld oder die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen.
Des Weiteren beraten wir Sie wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Steuerrechts ist Rechtsanwalt Claus-Peter Maier.
Schwerpunkte unserer steuerrechtlichen Beratung sind:
- Übernahme von Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
- Übernahme von Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht
- Antragstellung auf Stundung und Zahlungsaufschub der Steuerzahlung
- Antragstellung auf Erlass der Steuerschuld
- Antragstellung auf abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen
- Beratung bei Zwangsvollstreckungen durch das Finanzamt