Rechtsanwalt Günter Schmidt
Tätigkeitsschwerpunkte:
Architektenrecht
Baurecht (privat)
Miet- und Pachtrecht
Strafrecht
Werkvertragsrecht
Persönliches:
Günter Schmidt wurde 1950 geboren. Nach dem Maschinenbaustudium in Leipzig, welches er als Maschinenbauingenieur erfolgreich abschloss, studierte er an der Humboldt-Universität Berlin Jura. Herr Schmidt ist seit August 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch.
Rechtsanwalt Günter Schmidt übernimmt Ihre Mandate aus den Bereichen privates Baurecht, Architektenrecht, Ingenieurrecht, Mietrecht, Pachtrecht und Strafrecht.
Herr Schmidt spezialisierte sich auf das private Baurecht. Im privaten Baurecht geht es um die (gleichberechtigten) Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zueinander, also um das Verhältnis zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer oder zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer, insbesondere also um das Bauvertragsrecht. Das zivile/private Baurecht ist in den §§ 631 ff. BGB und vor allem in den ergänzenden Bedingungen, insbesondere der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt. Zum privaten Baurecht gehören zum Beispiel:
- das Bauvertragsrecht
- die Vertragsgestaltung von Bauvertrag, Generalvertrag und Nachunternehmervertrag sowie die Beratung hierzu
- Form und Inhalt des Bauvertrages (Bausoll, Vergütung, Haftung, Sicherheiten et cetera)
- Durchführung des Bauvertrages (Behinderungsanzeige, Abnahme und so weiter)
- Beendigung des Bauvertrages (freie Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund, Rechtsfolgen, insbesondere Vergütung)
- Vergütung des Auftragnehmers (insbesondere Preisvereinbarungen, Nachtragsforderungen)
- Gewährleistungsfragen, etwa Durchsetzung der Mängelrechte (Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Schadensersatz) und Verjährung
- Sicherheiten am Bau (Bürgschaft et cetera)
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Günter Schmidt Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
Im Mietrecht und Pachtrecht vertritt Rechtsanwalt Schmidt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Miet- und Pachtrecht regelt beispielsweise Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung, Mieterhöhung et cetera.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Herr Schmidt die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Günter Schmidt.
Der Jurist ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)